GGS Blumenkamp

 

2.4 Ausbildung von Lehramtsanwärter*innen

 

Das Ausbildungskonzept regelt auf Grundlage der Ordnung des Vorberei-tungsdienstes (OVP) die Ausbildung der Lehramtsanwärter*innen (LAA) an der Gemeinschaftsgrundschule Blumenkamp.
Die Schulleitung, der/die Ausbildungsbeauftragte (ABBA) sowie die Ausbil-dungslehrer*innen (AL) sind verantwortlich für die Ausbildung der LAAs. Dabei sollen der Ausbildungs- sowie der selbstständige Unterricht der LAAs auf vier Tage in der Woche verteilt werden und in unterschiedlichen Klas-senstufen erfolgen. Am 5. Wochentag erfolgt die Ausbildung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL).
Ein Einsatz der LAAs erfolgt ausschließlich in deren Ausbildungsfächern. Die Stunden des selbstständigen Unterrichts werden nach Möglichkeit nicht für Förderstunden, Vertretungsunterricht oder im Bereich des offenen Ganz-tages eingesetzt.
Alle an der Ausbildung Beteiligten erhalten von dem/der Ausbildungsbeauf-tragten (ABBA) eine Übersicht über den Verlauf der Ausbildung (Vorschrif-ten, Termine, etc.) und über die Kompetenzen und Handlungsfelder der einzelnen Fächer.
Die Ausbildungszeit beträgt 18 Monate. Diese unterteilen sich in sechs Quartale. In jedem Quartal ist der/die LAA mit 14 Wochenstunden einzuset-zen. Das erste Quartal dient der Vorbereitung auf den selbstständigen Un-terricht. Ab dem zweiten Quartal werden der/die LAA mit jeweils neun Stun-den selbstständigem Unterricht in beiden Ausbildungsfächern eingesetzt. Die übrigen fünf Wochenstunden dienen weiterhin dem Ausbildungsunter-richt.
Das 6. Quartal bildet die Prüfungsphase.
Folgende Handlungsfelder sind bei der Ausbildung zu berücksichtigen (vgl. OVP 2011):
1. Unterricht gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen
2. den Erziehungsauftrag in Schule und Unterricht wahrnehmen
3. Leistungen herausfordern, erfassen, rückmelden, dokumentieren und beurteilen
4. Schüler*innen und Eltern/ Erziehungsberechtigte beraten
5. Vielfalt als Herausforderung annehmen und Chancen nutzen
6. Im System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusam-menarbeiten
Aufgaben der LAA

Die/Der LAA koordiniert selbstständig ausbildungsrelevante Termine und informiert die AL, ABBA und Schulleitung rechtzeitig darüber. Er/Sie bereitet den selbstständigen Unterricht im Umfang von neun Wochenstunden ei-genständig vor und nach und hält sich dabei an Absprachen des Kollegi-ums (bspw. Arbeitspläne, paralleles Arbeiten).
Darüber hinaus nimmt der/die LAA an schulischen Veranstaltungen teil, die dazu beitragen, die Ausbildung in den unterschiedlichen Handlungsfeldern abzudecken. Hierzu zählen Konferenzen, Elternabende und Elternsprech-tage sowie Schulfeste.
Aufgaben der Ausbildungslehrer*innen (AL)

Die Ausbildungslehrer*innen begleiten die/den LAA während der gesamten Ausbildungszeit. Sie leiten die/den LAA an und beraten sie/ihn. Sie tragen gemeinsam mit der/dem ABBA dafür Sorge, dass alle Bereiche der Ausbil-dung abgedeckt werden. Sie ermöglichen dem/der LAA die Teilnahme an Elterngesprächen, Elternabenden und Schulveranstaltungen und geben Einblick in die Aufgabenbereiche einer Klassenleitung. Zum Ende der Aus-bildung schreiben die ALs ein Abschlussgutachten.

Aufgaben der/ des Ausbildungsbeauftragten (ABBA)
Die/Der ABBA unterstützt die Kooperation zwischen Schule und ZfsL. Sie/Er koordiniert die Lehrerausbildung innerhalb der Schule und berät die Schulleitung. Nach Möglichkeit ist der/die ABBA regelmäßig selbst als Aus-bilder/in tätig. Der/die ABBA nimmt Einsicht in die Abschlussbeurteilung der Schulleitung und ist bei der Notenfindung mit einzubeziehen.

Aufgaben der Schulleitung
Die Schulleitung informiert den/die LAA über Organisatorisches und allgemeine Abläufe des täglichen Schullebens. Gegebenenfalls kann die Schul-leitung diese Aufgabe dem/der ABBA übertragen.
Darüber hinaus verfasst die Schulleitung eine Beurteilung der/des LAA für die zweite Staatsprüfung. Diese Beurteilung geschieht nach Rücksprachen mit den AL und dem/der ABBA sowie auf eigenen Beobachtungen, die u.a. auf mehreren Unterrichtsbesuchen beruhen.
Organisation des Vorbereitungsdienstes
Ergänzend zu den oben aufgeführten Vorgaben der OVP haben wir an der GGS Blumenkamp folgende Vereinbarungen für die Lehramtsausbildung an unsere Schule im Kollegium beschlossen:
1. Bevor der/die LAA an der GGS Blumenkamp die Ausbildung beginnt, spricht das Kollegium gemeinsam ab, wer als AL tätig wird. Im Sinne ei-ner kontinuierlichen Ausbildung versuchen wir, Wechsel bezüglich AL und Klassen im Vorfeld, soweit absehbar, zu vermeiden.
2. Zu Beginn des ersten Ausbildungsquartals – nach der sogenannten START-Phase im ZfsL – hat der/die LAA zwei Wochen Zeit, um in allen Klassen zu hospitieren. So lernt er/sie alle Kinder und Kollegiums Mit-glieder kennen. Umgekehrt lernen die Kinder so auch den/die LAA ken-nen.

Der/die LAA erhält außerdem Informationen über:
a. räumliche und personelle Gegebenheiten
b. vorhandene Materialien und deren Aufbewahrungsort
c. organisatorische Abläufe
d. Rituale des Schullebens
e. Schul- und Klassenregeln und Umgang damit
f. Schulprogramm und pädagogisches Konzept der GGS Blumen-kamp
g. die OGS
3. Nach dieser Eingewöhnungsphase an der GGS Blumenkamp hospitiert bzw. unterrichtet der/die LAA unter Begleitung durch die AL in den Aus-bildungsklassen. Um die Umstellung auf den BdU zu erleichtern, wird der/die LAA in dieser Phase des begleiteten Unterrichtens gezielt in den späteren BdU-Klassen eingesetzt.
4. Zusätzlich zu dem Einsatz im Unterricht übernimmt der/die LAA nach Einweisung eine Pausenaufsicht.
5. In dieser Zeit findet auch das Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG) mit dem/der ABBA oder einem AL und einem/einer Vertreter/-in des ZfsL Kleve statt. Die Eindrücke des EPGs und der Schulleitung führen zu der Entscheidung, ob der/die LAA im vollen Umfang des BdUs eingesetzt werden kann. In Rücksprache mit dem Seminar kann der Umfang des BdUs zu Beginn ggf. reduziert werden. Bei einer längerfristigen Redu-zierung muss die Ausbildungszeit unter Umständen verlängert werden.
6. In enger Absprache mit den AL legt der/die LAA Zeiträume für die ge-samten Unterrichtsbesuche in der Ausbildung fest. Darüber wird auch der/die ABBA informiert. Der/Die LAA teilt nach Rückmeldung des ZfsLs die konkreten Termine allen an der Ausbildung Beteiligten mit.
7. Der/Die LAA sammelt die vom ZfsL vorgegebenen Verschriftlichungen zu den Unterrichtsstunden in einem eigens dafür angelegten Ordner, der jederzeit für alle an der Ausbildung Beteiligten zugänglich ist. Der/Die LAA ist dafür verantwortlich, dass die Verschriftlichungen zeit-nah und vollständig abgeheftet werden.
8. Der Einsatz des/der LAA im BdU wird durch die Schulleitung in Abspra-che mit den ALs und des/der ABBA und unter Einbeziehung des/der LAAs festgelegt.
9. Während der gesamten Ausbildungszeit an der GGS Blumenkamp stehen die AL, der/die ABBA und die Schulleitung bei Bedarf jederzeit für Beratungs- und Planungsgespräche zur Verfügung.
10. Während des Prüfungsquartals wird der/die LAA nur noch in den Klassen der AL eingesetzt, da in diesem Zeitraum kein BdU (lt. OVP) stattfin-det, damit er/sie sich intensiv auf die Prüfung vorbereiten kann.