3.9 Aufgabenverteilung der Schulleitung
Die schulrechtlichen und formalen Grundlagen des Aufgabenverteilungsplanes der Schulleitung der GGS Blumenkamp sind gesetzlich in der Ado (Allgemeine Dienstordnung) und im Schulgesetz für das Land NRW (SchulG) geregelt.
Stand 01.08.2024 An der GGS Blumenkamp ist die Stelle der/des Konrektor*in unbesetzt. Die Schulleiterin übernimmt daher alle Aufgaben, wird dabei von der Steuergruppe unterstützt.