GGS Blumenkamp

 

5.5 Leistungsbewertung

 

In den Richtlinien des Landes NRW wird die Bedeutung eines pädagogischen Leistungsverständnisses, welches die Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbindet, dargestellt. Der Unterricht geht stets von den individuellen Voraussetzungen der Kinder aus und leitet sie dazu an, ihre individuelle Leistungsfähigkeit weiterzuentwickeln. Leistungen werden nicht nur gefordert und überprüft, sondern auch anerkannt. Es wird ein positives Lern- und Leistungsklima durch Ermutigung und Unterstützung erfahren. Dadurch wird Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit geschaffen. Die Kinder erfahren, dass Anstrengung sich lohnt. Indem die Kinder die Erfahrung machen, dass sie Leistungen erbringen können, ob allein oder mit einem Partner, werden Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen gestärkt.

Die Lehrkräfte reflektieren auf der Grundlage der beobachteten Lernentwicklung ihren Unterricht und ziehen daraus Konsequenzen für die weitere Planung des Unterrichts und für die individuelle Förderung.
Bewertet werden nicht nur die Ergebnisse des Lernprozesses verglichen mit den verbindlichen Anforderungen, sondern ebenfalls die Lernfortschritte und Anstrengungen des einzelnen Kindes. Kriterien der Leistungsbewer-tung sind für die Kinder transparent. Durch gezielte Rückmeldungen zu erbrachten Leistungen und individuellen Förderhinweisen werden die Kinder mit in ihren Lernprozess eingebunden. Sie lernen im Laufe der Grundschulzeit ihre erbrachten Leistungen einzuschätzen und übernehmen zu-nehmend Verantwortung für ihr weiteres Lernen.

Das vorliegende Leistungskonzept stellt ein einheitliches Vorgehen aller Lehrpersonen sicher. Die Kriterien zu den einzelnen Lernbereichen sind verbindliche Vorgaben und ermöglichen eine vergleichbare Leistungsbe-wertung.
„In die Leistungsbewertung fließen alle von den einzelnen Kindern im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen ein. Dazu gehören schriftliche Arbeiten und sonstige Leistungen wie mündliche oder praktische Beiträge sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen. Ebenso berücksichtigt werden den Unterricht vorbereitende und ergänzende Leistun-gen.“
(vgl. Richtlinien NRW, Abschnitt ‚Leistung fördern und bewerten‘)
Die Grundlagen für die Leistungsbewertung in den einzelnen Fächern werden in den nachfolgenden Kapiteln ausführlich dargestellt.

Gesetzliche Grundlagen der Leistungsbewertung
Schulgesetz §48
Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin/ des Schülers sein.
Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Bereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen.

Die Leistungen werden durch Noten bewertet.
Ausbildungsordnung für die Grundschule § 5
Zur Feststellung des individuellen Lernfortschritts sind nach Maßgabe der Lehrpläne kurze schriftliche Übungen zulässig.
Schriftliche Arbeiten werden in den Klassen 3 und 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik (benotet) und Englisch (ohne Benotung) geschrieben.
In der Schuleingangsphase werden die Leistungen der Schüler ohne Noten bewertet, in den Klassen 3 und 4 mit Noten.

Die Lehrer*innen sollen eine Schülerin oder einen Schüler vor der Versetzung in die Klasse 3 an die Leistungsbewertung mit Noten heranführen.
An der GGS Blumenkamp erhalten die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 und 2 Textzeugnisse, die detailliert die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den jeweiligen Fächern beschreiben.

Ausbildungsordnung für die Grundschule § 6
In der Schuleingangsphase erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse jeweils zum Ende des Schuljahres, in den Jahrgangsstufen 3 und 4 zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres.
Die Zeugnisse beschreiben in der Schuleingangsphase und in der Jahrgangsstufe 3 die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern; das Versetzungszeugnis in die Klasse 3 sowie die Zeugnisse der Klasse 3 enthalten darüber hinaus Noten für die Fächer.
Die Zeugnisse der Klasse 4 enthalten Noten für die Fächer.
Die detaillierten Aussagen zu den einzelnen Unterrichtfächern und der Leistungsbewertung finden sich in gesonderten Heften. Die Fachkonferenzen überarbeiten/aktualisieren im Schuljahr 202/25 diese Aussagen zu den Fächern. Für Deutsch wird dafür auch das Konzept Lesezeit erstellt.