GGS Blumenkamp

 

5.6 Sonderpädagogische Förderung

 

Die Gemeinschaftsgrundschule Blumenkamp ist eine Schule des gemeinsamen Lernens. In der Schule werden Schüler*innen mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Schüler*innen, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen." (Schulgesetz NRW – AO-SF §1 inklusive Bildung) Aufgabe der Grundschule ist es, „jeden einzelnen Schüler durch differenzierenden Unterricht und ein anregungsreiches Schulleben nachhaltig zu fördern. Dies schließt individuelle Hilfen für Schüler und Schülerinnen mit Lernrückständen oder besonderen Problemen beim Lernen ebenso ein wie die Förderung von besonderen Begabungen und Neigungen.“ (RuL für die GS)

Zum Kollegium der GGS Blumenkamp gehören eine Sonderpädagogin und zwei sozialpädagogische Fachkräfte für die Schuleingangsphase, die Schüler*innen mit besonderem Unterstützungsbedarf im Klassenverband oder in kleinen Fördergruppen unterstützen und unterrichten. Die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden nach individuellen Förderplänen, die kooperativ von der Klassenleitung und der sonderpädagogischen Lehrkraft geschrieben und evaluiert werden, gefördert.

Die Teilnahme am gemeinsamen Lernen und an integrativen Lerngruppen ist der Regelfall. Eltern können abweichend davon die Förderschule wählen (AO-SF § 1, Inklusive Bildung)
Mindestens einmal im Jahr wird überprüft, ob der sonderpädagogische Förderbedarf weiter besteht, ausgeweitet werden muss oder aufgehoben werden kann.

Zu Beginn der vierten Klasse schreiben Klassenlehrer*in und Sonderpäda-gogin einen Übergangsbericht und besprechen gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten die möglichen Förderorte und die weitere Förderung in der Sekundarstufe I.
Die sonderpädagogische Unterstützung im gemeinsamen Lernen kann begründet werden durch
• Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernbehinderung, Sprachbehin-derung,
   Erziehungsschwierigkeiten)
• Geistige Behinderung
• Körperbehinderung
• Hörschädigung (Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit)
• Sehschädigungen (Blindheit, Sehbehinderung)
• Autismus-Spektrum-Störung

Zieldifferente Förderung
Schüler*innen mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Geistige Ent-wicklung“ (vgl. §42 AO-SF) werden zieldifferent unterrichtet. Dies bedeutet, dass die Schüler*innen in ihrem individuellen Lerntempo an jeweils angepassten Zielen arbeiten. Dabei arbeiten sie zumeist an den gleichen Themen wie ihre Mitschüler*innen. Sie schreiben individuelle Lernzielkontrol-len, bekommen hierfür aber keine Noten. Stattdessen „werden die Leistun-gen auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte.“ (AO-SF § 40)
Ebenso bekommen Schüler*innen, die zieldifferent unterrichtet werden, auf ihren Zeugnissen keine Noten, sondern eine Beschreibung der Lernent-wicklung und des Leistungsstandes für jedes Fach in Textform (AO-SF § S.21). Die Förderschwerpunkte drei bis sechs können in den zieldifferenten Bildungsgängen LE oder GE unterrichtet werden.

Zielgleiche Förderung
Kinder mit den Förderschwerpunkten drei bis sechs werden in der Regel zielgleich unterrichtet. In Abhängigkeit von ihrer Behinderung haben die Schüler ein Anrecht auf einen Nachteilsausgleich, der individuell für das Kind formuliert wird.

Förderplanarbeit
Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen formuliert das Recht eines jeden Kindes auf individuelle Förderung. „Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung.“
Individuelle Förderung setzt voraus, dass die Ausgangslage des Lernenden, sein Lernstand und sein Lernbedarf ermittelt und wahrgenommen und zu den bedingenden Faktoren einer kontinuierlichen Lernentwicklung von Kindern gemacht werden. Die Lehrkräfte, die die Schülerin oder den Schü-ler unterrichten, erstellen nach Beratung mit allen anderen an der Förde-rung beteiligten Personen einen individuellen Förderplan. Sie überprüfen ihn regelmäßig und schreiben ihn fort (AO-SF § 21 Allgemeine Bestimmungen).
Die Arbeit mit Förderplänen basiert auf einer grundlegenden und umfas-senden pädagogischen Diagnostik. Auf dieser Grundlage werden in Kooperation von Klassenleitung und sonderpädagogischer Lehrkraft die individuellen Förderpläne verfasst, evaluiert und fortgeschrieben.