GGS Blumenkamp

 

5.7 Die Schuleingangsphase (SEP)

 

Die Schulkonferenz hat sich nach mehreren Jahren mit jahrgangübergreifenden Klassen in der Schuleingangsphase eindeutig für eine jahrgangs-bezogene Schuleingangsphase ausgesprochen. In der Schuleingangs-phase werden viele Dinge umgesetzt, unabhängig von jahrgangsbezogener oder übergreifender Organisation.

Dazu gehören:
• gemeinsame Planung und Reflexion der durchgeführten Unterrichtseinheiten
• daraus sich ergebende konkret auf die Bedürfnisse der Kinder zugeschnittene Planung und
   Förderung
• kontinuierlicher Austausch über die Kinder und deren Entwicklungsstand
• Berücksichtigung der 1- bis 3-jährigen Verweildauer und gegebenen-falls Angehen und
   Umsetzen bestimmter sich daraus ergebender Konsequenzen
• Einführung bestimmter Sozialformen und Arbeitsformen
• Durchführung diagnostischer Verfahren und Lernstanderhebungen zur Analyse der
   Lernvoraussetzungen und -entwicklungen sowie Festlegung geeigneter Fördermaßnahmen
• Berücksichtigung der schulinternen Absprachen bezüglich des classroom managements

Für den Unterricht bedeutet das:
innere sowie äußere Differenzierung durch:
• einen kontinuierlichen Wechsel zwischen gemeinsamem (Plenum) und eigenständigem
  Lernen (individuell oder in Partnerarbeit) sowie Lernen in Kleingruppen
• Arbeit mit individualisierten (qualitativ und quantitativ) Tages- und Wochenplänen, an
  Stationen und Werkstätten
• Arbeit an differenzierten Hausaufgaben
• flexible Förderangebote in Deutsch und Mathematik
• Berücksichtigung sowohl der lernschwächeren als auch leistungs-starken Kinder
• Berücksichtigung schulinterner Absprachen über Arbeitstechniken und Vorgehensweisen
• Schaffung von Möglichkeiten zur Reflexion über das Lernen

Für diejenigen Kinder, die nur ein Jahr in der Schuleingangsphase verweilen sollen, sollte umfassend durch mehrere Gespräche im Team und in einer Konferenz abgeklärt und entschieden sein, ob das jeweilige Kind in die 3. Klasse gehen kann. Gleichzeitig müssten bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt, wenn erste Anzeichen eines eventuellen frühzeitigen Übergangs erkennbar werden, sofort intensive individuelle Fördermöglichkeiten ausge-schöpft werden, um dem Kind auch die Grundlage für einen Übergang in die 3. Klasse geben zu können. Dazu müsste das Kind die am Ende der 2. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht verbindlichen Anforderungen bereits am Ende des 1. Schuljahres erfüllen, um er-folgreich am Unterricht der 3. Klasse teilnehmen zu können. Dies müsste eindeutig aus den bis dahin vorhandenen schriftlichen Unterlagen hervorgehen. 

Darüber hinaus müsste das Kind hinsichtlich seines Lern-, Sozial- und Arbeitsverhaltens so weit entwickelt sein, dass es selbstständig, konzentriert und ausdauernd seine Arbeiten angeht. Ferner muss der jeweilige psychische und der die gesamte Persönlichkeit des Kindes betreffende Entwicklungsstand mit berücksichtigt werden, da ein erfolgreiches Durchlaufen der Grundschulzeit nicht nur abhängig ist von den kognitiven Fähigkeiten und Leistungen, die ein Kind hat bzw. erbringt. Wenn sich alle das Kind unterrichtenden Lehrer*innen einig sind, sollten mehrere Gespräche mit den Eltern geführt werden, um den Eltern auch die Möglichkeit des Überdenkens zu geben. Erst wenn die Erwachsenen (sowohl die Leh-rer*innen als auch die Eltern) zu einer einheitlichen Meinung gekommen sind, sollte das Kind in diese Entscheidung mit einbezogen werden, denn schließlich ist diese Veränderung eine für das Kind recht große, die in erster Linie das Kind bewältigen muss.

Im umgekehrten Fall, wenn abzusehen ist, dass ein Kind drei Jahre in der Schuleingangsphase verweilen sollte, müssten ebenfalls der gleiche Zeitrahmen und dieselbe Vorgehensweise erfolgen. Frühzeitig sollten die El-tern mit in die Überlegungen einbezogen werden, um sich einerseits selber mit dem Gedanken anzufreunden, andererseits um das Kind gemeinsam mit den Lehrer*innen darauf vorzubereiten. Auch hier ist die Umstellung für das Kind groß, da es sowohl die gewohnte Gruppe als auch die Klassenlei-tung verlässt.