6.2.2 Schulzahnarzt und Zahnprophylaxe
Gemäß 54 SchulG:
(1) Die Schulgesundheitspflege hat das Ziel, Krankheiten der Schülerinnen und Schüler vorzubeugen, sie frühzeitig zu erkennen und Wege zu ihrer Heilung aufzuzeigen. Die Aufgaben der Schulgesundheitspflege nehmen die unteren Gesundheitsbehörden in Zusammenarbeit mit der Schule und den Eltern wahr.
(4) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich bei schulärztlichen und schulzahnärztlichen Reihenuntersuchungen, insbesondere zur Einschulung, untersuchen zu lassen.
Das Gesundheitsamt führt jährliche zahnärztliche Reihenuntersuchung bei Schulpflichtigen der Klassen 1 - 7 an allen Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen des Kreises Wesel durch. Die Untersuchungen werden durch zwei Zahnmediziner des Fachdienstes Gesundheitswe-sen durchgeführt.
Halbjährlich werden Zahnschmelzhärtungen (Fluoridierung) der bleibenden Zähne der Schulkinder mit "elmex fluid" oder „elmex gelee“ nach erfolgter Einverständniserklärung durch die Erziehungsberechtigten angeboten. In diesem Rahmen werden auch Mundhygienemaßnahmen (Zahnputzübungen) im Klassenverband und Unterrichtssequenzen zu den Themen Ernährung, Kariesentstehung sowie Zahnpflege mit den Kindern durchgeführt.