GGS Blumenkamp

 


7.4 Vertretungskonzept


Vertretungsunterricht gehört zum Schulalltag. Fort- und Weiterbildungen, Klassenfahrten, Exkursionen, Projekte usw. bereichern die schulische Bildung in hohem Maße. Außerdem werden auch Lehrer*innen krank und müssen individuelle Zeiten für den Gesundungsprozess in Anspruch nehmen. Der Schulleitung ist bewusst, dass das Vertretungskonzept in einem Spannungsfeld mit hohem Konfliktpotential definiert wird. Sie hat einen Balanceakt zwischen den Erwartungen der Eltern und des Schulträgers nach möglichst geringem Ausfall von Unterricht einerseits und möglichst geringer zusätzlicher Belastung der Lehrer*innen andererseits zu meistern. Deshalb baut die Umsetzung des Vertretungskonzeptes auf ein besonderes Maß an Verständnis und Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten – Schulleitung und Lehrkräften ebenso wie Schüler*innen und Eltern.
Ziele des Vertretungskonzepts
• Die Schulleitung wirkt mit diesem Vertretungskonzept darauf hin, den Un-terricht nach der
   Stundentafel sicherzustellen. Ziel ist es darüber hinaus, die Qualität und die Kontinuität
   des Unterrichts so weit wie möglich zu er-halten.
• Die Belastung der Lehrkräfte durch Vertretungsunterricht soll möglichst gering gehalten
  werden.
• Das Konzept soll durch Transparenz und Berechenbarkeit das Verständ-nis für z.T.
  schwierige Situationen bei Kollegium, Schüler*innen und Eltern schaffen.

  Grundsätze des Vertretungsunterrichts
a) Organisation
• Alle Kolleg*innen nehmen Kenntnis vom Stand der Vertretungsplanung. Die
   Klassenleitungen nehmen auch vom Vertretungsplan ihrer Klasse Kenntnis und stellen die
   Information der Kinder sicher.
• Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in der Regel auch
   Fachunterricht.
• Es sollen möglichst wenige Stunden ausfallen.
• Die Klassenleitung der Parallelklasse informiert die Vertretungskraft über anstehende  
   Lerninhalte.
• Das Klassenbuch muss vorhanden sein und über den aktuellen Lernstand der Klasse 
   informieren. Es liegt im abgeschlossenen Pult.
• Wichtige Informationen über einzelne SuS (Förderpläne, Notfallbögen, - ggf. langfristige -
   Erkrankungen, Medikamente,..) müssen im Klassenbuch (Teil A) vermerkt sein.
• Das Klassenbuch enthält die Kontaktdaten zu dem/der Klassenpflegschaftsvorsitzenden
  und deren Vertretung, und es liegen Informationen zu anstehenden Terminen und
  geplanten Aktivitäten der Klasse vor.

b) Qualität
Grundsätzliches unabhängig von einer Vertretungssituation:
• Vorausschauende gemeinsame inhaltliche Planungen und Absprachen innerhalb eines
  Jahrgangs in/durch regelmäßige Teamsitzungen;
• Anbahnen selbstständigen Arbeitens der SuS;
• Es liegen Übungsmaterialien wie z.B. Rätsel, Abschreibtexte, Lesematerialien vor, die von
  den Kindern selbstständig bearbeitet werden können.

Während einer Vertretungssituation:
• Den kontinuierlichen Lernprozess der Kinder fortsetzen durch Anbindung an den aktuellen
  Unterricht;
• Deutsch und Mathematik finden täglich statt, nach Möglichkeit wird Unter-richt nach Plan
  erteilt;
• Die Lehrkraft der Parallelklasse übernimmt in Absprache mit den Lehrkräf-ten, die im
  Vertretungsunterricht eingesetzt sind, die inhaltliche Gestaltung des Unterrichts, um den
  Lernstand innerhalb des Jahrgangs in etwa gleich zu halten.
• Eine Lehrkraft wird bei längerfristigem Vertretungsbedarf als Ansprech-partner*in für
  Kinder, Eltern und Kolleg*innen eingesetzt und auch, um organisatorische Klassengeschäfte
  zu regeln (Elternbriefe; Geldsammlungen, etc.). Aufgrund der an unserer Schule
  durchgängig kleinen Klassengrößen ist es möglich, beide Klassen eines Jahrgangs in einem
  Klassenraum ge-meinsam zu unterrichten.

c) Wirksamkeit
• Vertretungsunterricht soll an den aktuellen Lernstand anknüpfen.
• V. soll möglichst effektive Lernzeit sein.
• V. soll den kontinuierlichen Lernprozess der Kinder fortsetzen.

d) Zufriedenheit der Kinder
* durch Orientierung innerhalb des organisatorischen Rahmens (z.B. Zusammenlegung mit
   der Parallelklasse, Aufteilung auf andere Klassen);
* durch eine Lehrkraft als Ansprechpartner*in, die in längerfristigen Vertretungssituationen
   in möglichst vielen der zu vertretenden Stunden in der Klasse ist, damit die Kinder eine
   Bindung und Vertrauen aufbauen können;
* durch das Aufrechterhalten eines kontinuierlichen Lernprozesses;
* durch Transparenz hinsichtlich organisatorischer und inhaltlicher Planungen der Schule;
* durch das Aufrechterhalten des kontinuierlichen Lernprozesses;
* durch Beibehalten des in etwa gleichen Lernstandes innerhalb eines Jahrgangs.
   der Vertretungskräfte
• durch Transparenz und Orientierung (Vertretungskonzept/ Vertretungs-plan)
• durch die Zusammenarbeit mit der/dem Klassenlehrer*in der Parallelklasse, die/der die 
   inhaltliche Gestaltung des Unterrichts mit diesen abspricht
   der zu vertretenden Lehrkraft
• durch die Gewissheit, dass die eigenen SuS gut „versorgt“ sind;
• durch die Gewissheit des weitgehend inhaltlich parallelen Arbeitens innerhalb der 
  Jahrgangsstufe;
• durch die Dokumentation des Vertretungsunterrichts im Klassenbuch.

e) Die Lehrkräfte betreffend
• Die Mehrarbeit und Belastung, die durch Vertretungsunterricht und Nebenraum-Aufsichten
   bei Lehrkräften verursacht werden, sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden.
• Es gilt die Mehrarbeitsverordnung (RdErl. des Kultusministeriums v. 11.6.1976). Eine
  ausgewogene Jahresbelastung für den Vertretungsunterricht entsprechend dem Umfang
  der Unterrichtsverpflichtung der Kolleg*innen wird angestrebt.
• Die Schulleitung führt ein (jederzeit einsehbares) Stundenkonto für alle Kolleg*innen. Ziel
  ist es, über ein Schuljahr Mehrarbeitsstunden umfangreich mit Ausfallstunden
  auszugleichen. Andere Regelungen sind individuell mit der Schulleitung zu vereinbaren.
• Eine Lehrkraft sollte ohne Rücksprache nicht mehr als zwei Mehrarbeits-stunden pro
  Woche und nicht mehr als drei Mehrarbeitsstunden pro Monat erteilen. Auch sollten zwei
  Mehrarbeitsstunden pro Tag in der Regel nicht ohne Rücksprache erfolgen.
• Bei Schwerbehinderten gilt die Mehrarbeitsverordnung Absatz 9.
• Lehramtsanwärter*innen können nach jeweiliger Einzelrücksprache zu kurzfristigen
   Vertretungen und in Notsituationen herangezogen werden, auch wenn es sich um
   Lerngruppen handelt, in denen aktuell kein Ausbildungsunterricht erteilt wird, ebenso
   Sonderpädagog*innen.

3. Formen von Vertretungsunterricht
Kurzfristiger Ausfall von Lehrkräften
• Auflösung von Doppelbesetzungen
• Parallelklassen/Lerngruppen/Kleingruppen werden zusammengelegt.
• DaZ-Kinder nehmen am Unterricht ihrer Klasse teil.
• Die/Der Sonderpädagoge*in wird in den Klassen eingesetzt, in denen Kinder mit
   sonderpäd. Förderbedarf beschult werden.
• Aufteilung einer Klasse auf andere Klassen.

Längerfristiger Ausfall von Lehrkräften
• Information an das Schulamt
• Der längerfristige Ausfall einer Lehrkraft wird durch die Anpassung des Stundenplans und
  die befristete Änderung der Stundentafel aufgefangen. Die Eltern werden informiert.
• Regelmäßiger Vertretungsunterricht durch Anordnung von bezahlter, re-gelmäßiger
   Mehrarbeit von Lehrkräften mit Einverständnis der betreffenden Lehrperson wird
   angestrebt.
• Im Einvernehmen der Beteiligten kann die Wochenstundenzahl einzelner Kolleg*innen
   befristet erhöht werden.
   Organisatorische Regelungen bei vorhersehbarem Vertretungsbedarf
• Die Genehmigung von Fortbildungen während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus,
   dass eine Vertretung gesichert ist.
• Bei vorhersehbarem Vertretungsbedarf (Fortbildung, Klassenfahrten oder sonstigen 
  Beurlaubungen) stellt die zu vertretende Lehrkraft Planungsunterlagen/Material für den
  Unterricht zur Verfügung, auf die die Vertretungslehrkräfte zurückgreifen können.
  Unvorhersehbarer Vertretungsbedarf
• Bei unvorhersehbarer Abwesenheit muss dies telefonisch und ab 7 Uhr dem für die 
  Organisation des Vertretungsunterrichtes Verantwortlichen ge-meldet werden. Die
  voraussichtliche Dauer der Abwesenheit soll so schnell wie möglich mitgeteilt werden. Die
  Schulleitung wird zudem schriftlich informiert.
• Wenn es der erkrankten Lehrkraft zumutbar ist, dann übermittelt sie telefo-nisch, per Fax
   oder per Mail den vertretenden Kolleginnen oder Kollegen Hinweise und Aufgaben für den
   zu vertretenden Unterricht. (§ 10 (4) ADO)

Rechtliche Grundlagen
• Allgemeine Dienstordnung NRW, bes. §5, §10
• Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.04.2009 (GV. NRW. S. 224)