GGS Blumenkamp

 


7.5 Teilzeitkonzept


Aus dem allgemeinen Fürsorgegedanken, den Vorgaben des Landesbeamtengesetzes des Landes NRW (LBG NRW), dem Schulgesetz des Landes NRW (SchulG NRW), der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO) sowie den Vorgaben des Frauenförderkonzepts der Bezirksregierung Düs-seldorf ergibt sich für die Schulen die Verpflichtung, den Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte verlässlich und angemessen zu regeln, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern.

Das Landesgleichstellungsgesetz beschreibt in Abschnitt III (Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie), „dass Beschäftigte, die mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegbedürftigen sonstigen Ange-hörigen tatsächlich betreuen oder pflegen, Arbeitszeiten zu ermöglichen (sind), die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen.“
Weiterhin ist in der ADO §17 festgelegt, dass „der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrer und Lehrerinnen (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen“ soll.
Für die Teilzeitbeschäftigten der Bezirksregierung Düsseldorf gibt es seit Oktober 2013 „Empfehlungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer“.

Stundenplangestaltung
• Unterrichtsverteilung:
  Rechtzeitig (d.h. mind. 4 Wochen) vor Schuljahresende kann mit der Schullei-tung (auf 
  Wunsch unter Hinzuziehung der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen) ein Gespräch
  über den Unterrichtseinsatz geführt werden.
  Ein ausgewogener Einsatz in den Jahrgangsstufen und/oder eine Abstimmung nach
  Neigung ist empfehlenswert.
  Zwingende organisatorische Gründe, die die Umsetzung einer Entlastung nicht erlauben, 
  werden dem/der Betroffenen während der Planung der Unterrichtsverteilung erläutert.

Im folgenden Schuljahr ist nach Möglichkeit ein Ausgleich zu schaffen.
• Wünsche zum Stundenplan:
  Wünsche zum Stundenplan sollten rechtzeitig und schriftlich auf dem Vor-druck  
  „Stundenplanwünsche“ eingereicht werden. Wünsche zum freien Tag werden nach
  Möglichkeit berücksichtigt. Bei Häufungen werden sie nach dem Rotationsprinzip 
  ermöglicht, um eine gerechte Verteilung bei allen Teilzeitkräften zu gewährleisten. Es wird
  daher darum gebeten, auch einen Zweitwunsch anzugeben.

• Freie Tage:
a) 1/2 Stelle: ein unterrichtsfreier Tag und ein freier  Nachmittag (Montag
    oder Mittwoch) oder zwei unterrichtsfreie Tage (bei Unterricht an zwei Nachmittagen)
b) 2/3-Stelle: ein unterrichtsfreier Tag ODER zwei freie Nachmittage
c) 3/4-Stelle: ein unterrichtsfreier Tag

Individuelle Wünsche von Kolleg*innen, die von dieser Regelung abweichen, werden angemessen berücksichtigt. So ist zum Beispiel auch eine gleichmäßige Verteilung der Unterrichtsstunden auf die Woche denkbar.

• Anzahl der Springstunden:
a) 1/2 Stelle: max. 2 (- 3) Springstunden
b) 2/3-Stelle: max. 3 Springstunden
c) 3/4-Stelle: max. 3 (- 4) Springstunden
Die Angaben sind Richtwerte und Durchschnittswerte. Bei Unter- oder Überschreitung wird im folgenden Halbjahr oder Schuljahr für einen Ausgleich gesorgt.

• Vertretungsunterricht
   Zur Vertretung ist prinzipiell jede/r verpflichtet.
   Die Schulleitung achtet darauf, dass beim Einsatz im Vertretungsunterricht die   
   Teilzeitbeschäftigung entsprechend berücksichtigt wird.

Außerunterrichtliche Aufgaben
• Klassenleitung:
  Die Übernahme von Klassenleitungen gehört zu den dienstlichen Verpflichtungen. Bei 1/2-
  Stelle sollten Klassenleitungsteams (Klassenleitung im Tandem) gebildet werden.
• Pausenaufsichten:
   Die Aufsichten werden proportional zur Arbeitszeit zugeteilt.
• Konferenzen und schulinterne Fortbildungen:
   Da Konferenzen und schulinterne Fortbildungen dazu beitragen, Verabredungen für   
   gemeinsames pädagogisches Handeln zu treffen, nehmen Teilzeitbeschäftigte an diesen 
   Veranstaltungen in vollem Umfang teil.
• Dienstbesprechungen:
   An Dienstbesprechungen nehmen Teilzeitbeschäftigte proportional zur Unterrichtszeit teil. 
   Sie sind verpflichtet, sich über die Inhalte zu informieren.