8.3 Fortbildungskonzept
§ 11 ADO: Fortbildung
(1)
Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an schulinternen und schulexternen dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen (§ 57 Absatz 3 SchulG, § 17 LVO). Dabei ist das Schulprogramm zu berücksichtigen.
(2)
Die Schulleiterin oder der Schulleiter wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin und entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkon-ferenz beschlossenen Grundsätze (§ 68 Absatz 3 Nummer 3 SchulG) über Angelegenheiten der Fortbildung. Dazu gehört auch die Auswahl von Teil-nehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen. Der Leh-rerrat ist an der Auswahl zu beteiligen (§ 59 Absatz 6 SchulG). Sofern schwerbehinderte Lehrerinnen oder Lehrer von der Auswahlentscheidung betroffen sind, ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen (§ 178 Ab-satz 2 SGB IX).
(3)
Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vor-gezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermie-den wird (§ 57 Absatz 3 Satz 2 SchulG).
(4)
Schulen können mit Zustimmung der Schulkonferenz zwei Unterrichtstage pro Schuljahr zur schulinternen Fortbildung für das gesamte Kollegium (Pädagogischer Tag) verwenden. Einer dieser Tage ist thematischinhaltlich in enger Abstimmung und im Einvernehmen mit der zuständigen schulfachlichen Aufsicht zu gestalten. Die Fortbildungstage sind zu Beginn des Schuljahres festzulegen. Für die Schülerinnen und Schüler ist der Pädagogische Tag ein Studientag, an dem von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden. Bei Schülerinnen und Schülern in einem Ausbildungsverhältnis sind die Ausbildungsbetriebe frühzeitig über den Pädagogischen Tag zu informieren. Sofern keine anderslautenden Abspra-chen mit den Ausbildungsbetrieben getroffen werden, nehmen die Schülerinnen und Schüler an diesem Tag an der betrieblichen Ausbildung teil.
(5)
Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Verwendungsnachweis für das zur Umsetzung der Fortbildungsplanung nach Maßgabe des Haushalts bereitgestellte Fortbildungsbudget.
1. Grundsätze der systematischen Fort- und Weiterbildungsarbeit für Lehrkräfte
Die Fortbildungsplanung steht in engem Zusammenhang zum Schulprogramm, in welchem sich Schwerpunkte und Grundsätze der Schulentwicklung unserer Schule widerspiegeln.
Durch zunehmende Anforderungen an Schule als System darf sich eine qualifizierte Lehrerfortbildung nicht mehr ausschließlich an den individuellen Bedarfen einzelner Kolleg*innen in fachlicher und allgemeinpädagogi-scher Hinsicht orientieren, sondern muss den schulischen Entwicklungsprozessen gerecht werden.
Nur so kann die notwendige Professionalisierung erreicht werden, die Lehrer*innen nachhaltig in die Lage versetzt, Schüler*innen auf zukünftige Aufgaben und Herausforderungen vorzubereiten.
Die Lehrerfortbildung wird daher als ein gesamtschulischer Prozess gesehen, der von der Bedarfserhebung über die Durchführung bis zur Evaluation und Multiplikation der Fortgebildeten durchgeführt werden muss.
Die GGS Blumenkamp folgt damit dem Referenzrahmen Schulqualität NRW, Dimension 4.1, Kriterium 4.1.3, Dimension 5.5, Kriterium 5.5.1 als auch dem Schulgesetz NRW vom 01.09.2020, §57, die mit der Übertragung der Verantwortlichkeit zur Fortbildungsplanung an die jeweilige Schule und der Verpflichtung der Lehrkräfte zur kontinuierlichen Entwicklung ihrer be-ruflichen Kompetenz durch Fort- und Weiterbildung den Erkenntnissen Rechnung tragen, dass Veränderungs- und Ausrichtungsimpulse eher von Fortbildungsmaßnahmen zu erwarten sind, die aus einem inneren Prozess heraus entstanden sind.
Das bedeutet, Fortbildungsmaßnahmen sollen zwar durch die Schulleitung initiiert werden, gleichzeitig fällt eine Akzeptanz der durchzuführenden Maßnahmen jedoch deutlich höher aus, sobald die Kolleg*innen in einem bedarfsorientierten Prozess mitplanen können.
2. Ziele der Fortbildungsarbeit
Die Fortbildungsarbeit muss bedarfsorientiert gestaltet werden und sich an den konkreten Anforderungen und Bedürfnissen der Schule orientieren. Sie soll dem Erhalt und der Verbesserung der Handlungskompetenz sowie der Qualitätsentwicklung der Lehrer*innen dienen.
Folgende Ziele sollen durch Lehrerfortbildungen erreicht werden:
• Vorbereitung auf neue Aufgaben
• Qualitätsentwicklung der Bildungs- und Erziehungsarbeit
• Reflexion durch neue Erkenntnisse für unterrichtliche und schuli-sche Innovationen im Schulprogramm und in der Schulentwicklung
Die Fort- und Weiterbildungen richten sich an folgende Zielgruppen:
• Pädagogische Tage für das gesamte Kollegium als schulinterne Fortbildungen;
• Gruppenbezogene Fortbildungen für interessierte Kolleg*innen;
• Individuelle Fortbildungen von Kolleg*innen, die dann als Multiplika-toren für das Kollegium dienen;
3. Grundlagen der Fortbildungsplanung
• Fortbildungen sollen sich an den Bedürfnissen der Kolleg*innen und an der aktuellen
schulischen Situation orientieren.
• Individuelle und schulische Bedarfe werden regelmäßig in der Leh-rerkonferenz/ über
einen Aushang erfragt.
• In gemeinsamer Absprache wird eine Priorisierung ermittelt und dar-aus eine Planung
erstellt. Dies geschieht im Hinblick auf eine Weiterentwicklung der schulischen
Entwicklungsziele und dem Schulprogramm sowie auch der individuellen Weiterbildung.
• Maßgeblich für die Priorisierung der Bedarfe ist die aktuelle Schulentwicklung in Anlehnung
an das Schulprogramm.
• Alle Fortbildungen sollen einen dauerhaft positiven Effekt auf die Entwicklung der Schule
haben. So sollen Inhalte aus individuellen Fortbildungen ans Kollegium weitergegeben
werden und die Er-kenntnisse und Informationen so multipliziert werden.
4. Organisation der Fortbildungen
• gemeinsame Ermittlung des Fortbildungsbedarfes in der LK;
• Ermittlung des individuellen Fortbildungsbedarfes (SL/Kolleg*in);
• Vorschläge der SL zu Fortbildungen in Bezug auf Schulentwicklung;
• Vorschläge des Kollegiums in Bezug auf Fortbildungen für das Kollegium sowie ggf.
individueller Fortbildungen;
• ggf. Fortbildungswünsche der Fachschaften;
• Fortbildungsbeauftragte/r unterstützt bei der Suche nach passenden Fortbildungen;
• Fortbildungsbeauftragte/r hat Ressourcen der Schule im Blick (Einsatz eigener „Fortbildner“
an der Schule, ortsnahe Angebote, Kompe-tenzteam des Schulamtes,…).
5. Entscheidungsinstanzen
Über die Genehmigung individueller Fortbildungen entscheidet die Schul-leitung. Die
Entscheidung orientiert sich am Schul- und Unterrichtsbezug, der möglichen Einbindung
der Fortbildung in die Fortbildungsplanung der Schule und dem zur Verfügung stehenden
Fortbildungsbudget.
6. Übersicht der Fortbildungen
Die Kolleg*innen tragen ihre absolvierten Fortbildungen in eine Übersicht, die im Teamtreff aushängt ein.