GGS Blumenkamp

 


1. Einleitung


Das Schulprogramm ist durch das Schulgesetz NRW und den Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW rechtlich verankert:
§ 3 Schulische Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, Qualitätsentwicklung und -sicherung
(1) Die Schule gestaltet den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in eigener Verantwortung. Sie verwaltet und organisiert ihre inneren Angelegenheiten selbstständig. Die Schulaufsichtsbehörden sind verpflichtet, die Schulen in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu beraten und zu unterstützen.
(2) Die Schule legt auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauf-trags die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest und schreibt es regelmäßig fort. Auf der Grundlage des Schulprogramms überprüft die Schule in regelmäßigen Abständen den Erfolg ihrer Arbeit, plant, falls erforderlich, konkrete Verbesserungsmaßnahmen und führt diese nach einer festgeleg-ten Reihenfolge durch. (3) Schulen und Schulaufsicht sind zur kontinuierlichen Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit verpflichtet. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung erstrecken sich auf die gesamte Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.
Das Schulprogramm enthält als Grundbestandteile eine Schuldarstellung (Elemente z.B. Leitbild einer Schule, pädagogische Grundorientierungen und Erziehungsauftrag, Bericht über die bisherige Entwicklungsarbeit) und eine Planung der Schulentwicklung (mit den Elementen Entwicklungsziele, Arbeitsplan, Fortbildungsplanung, Planungen zur Evaluation). Dabei sind die Felder Unterricht und Erziehungsarbeit unter Einbeziehung des Prin-zips der umfassenden Förderung aller Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise zu berücksichtigen.
Die Schulen schreiben das Schulprogramm regelmäßig fort und überprüfen in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit des Schulprogramms sowie den Erfolg ihrer Arbeit. (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 16.09.2005 (ABl. NRW. S. 377))
Der Referenzrahmen Schulqualität NRW hat zum Ziel, Qualitätsaussagen zusammenzustellen und transparent zu machen und zeigt anhand von Kriterien und anschließenden Aussagen, was unter „guter Schule“ und „gutem Unterricht“ zu verstehen ist. Er wendet sich an alle, die mit Schule zu tun haben, indem er ein grundlegendes Verständnis von Schulqualität als Ba-sis für gemeinsame schulische Gestaltungs- und Entwicklungsprozesse anbietet. Der Referenzrahmen Schulqualität NRW ist seit April 2014 für alle Akteurinnen und Akteure in und um Schule verfügbar.
Dimension 2.1 - Ergebnis- und Standardorientierung
Kriterium 2.1.4: Die Schule definiert im Schulprogramm ihre Leitbilder und Standards des Lehrens und Lernens sowie die zu erzielenden Ergebnisse und orientiert ihre schulische Arbeit daran.
Dimension 4.7 - Strategien der Qualitätsentwicklung
Kriterium 4.7.1: Die Schul- und Unterrichtsentwicklung ist als systematischer Prozess angelegt.
Kriterium 4.7.2: Die Schule initiiert und steuert die Gewinnung der für die Schul- und Unterrichtsentwicklung relevanten Informationen und Daten.
Kriterium 4.7.3: Die Schule entwickelt auf der Basis der ihr zur Verfügung stehenden Informationen und Daten Zielperspektiven und verfolgt diese zur Sicherung und Weiterentwicklung der Schul- und Unterrichtsqualität.
Das vorliegende Schulprogramm enthält grundlegende Informationen über die GGS Blumenkamp bezüglich Rahmenbedingungen und Schwerpunkten der pädagogischen Arbeit. Die Inhalte wurden von der Schulkonferenz verabschiedet. Das Schulprogramm schafft Verbindlichkeiten, ist jedoch kein statisches Dokument, sondern wird weiter fortgeschrieben und aktuali-siert.
Regelmäßig wird überprüft: Haben wir erreicht, was wir uns vorgenommen haben? Welchen neuen Herausforderungen stellen wir uns? Diese Ergeb-nisse und neue Ziele fließen in die aktualisierte Form des Schulprogramms ein.
Um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, finden sich die ausführlichen Aussagen zu den einzelnen Fächern und der Leistungsbewertung in separaten Heften. Auf Wunsch können Interessierte Einblick in die ausführ-lichen Konzepte nehmen.