GGS Blumenkamp

 

4.1 Zusammenarbeit mit den Eltern/Erziehungsberechtigten

 

Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind die wichtigsten Kooperations-partner*innen, wenn es um unsere Schüler*innen geht. Daher ist die Zu-sammenarbeit ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. Gemäß §3 des Schulgesetzes NRW achten die Lehrkräfte das Erziehungsrecht der Eltern und wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele part-nerschaftlich zusammen.
Wichtige Termine und Informationen werden durch die Klassen- und Schulleitung mitgeteilt, allgemeine Informationen und Termine finden sich auch auf der Schulhomepage.
Zweimal im Jahr findet ein Elternsprechtag statt, mindestens einmal im Jahr gibt es ein Treffen der Klassenpflegschaften, der Schulpflegschaft und der Schulkonferenz.
Über die Sdui-App ist eine direkte und unmittelbare Kommunikation zwi-schen Eltern/Erziehungsberechtigten und den Lehrpersonen, dem pädago-gischen Personal und den OGS-Mitarbeiter*innen möglich. Sie wird ergänzt durch persönliche Gespräche und Telefonate.
Die Eltern werden sowohl zur Hospitation als auch zur aktiven Mitarbeit in den Unterricht eingeladen, z. B. als Lesemütter oder -väter, als Begleitper-sonen bei Unterrichtsfahrten, bei Projekten und Festen, als Expert*innen zu bestimmten Sachthemen, als Helfer*innen bei Bastelarbeiten oder der Weihnachtsbäckerei, als Begleiter*innen bei Klassenfahrten, als Hel-fer*innen bei Sportfesten.