5.3 Kompetenzerwartungen
Die Lehrpläne legen Kompetenzerwartungen für alle Lernbereiche fest. Sie sind auf einem mittleren Anforderungsniveau formuliert.
Die Lehrer*innen sind verpflichtet, die Kompetenzerwartungen nachhaltig umzusetzen. Lernschwächere Schüler sollen möglichst nah an diese herangeführt werden; leistungsstärkeren Schülern soll die Möglichkeit geboten werden, diese zu überschreiten.
Bei zielgleicher sonderpädagogischer Förderung gelten die Kompetenzer-wartungen der Grundschulrichtlinien. Ansonsten werden individuelle Lern-ziele vereinbart.