8.2 Evaluation der unterrichtlichen Arbeit
Die Lehrkräfte sind zur regelmäßigen Überprüfung folgender Punkte verpflichtet:
• der eigenen Anforderungen an die Schüler;
• der damit verbundenen Fördermaßnahmen und der kooperativ erstellten Förderpläne;
• der Beurteilungsmaßstäbe im Rahmen der Leistungsbeurteilung.
Dafür liegen der Schule entsprechende, standardsichernde Instrumente vor.